AGB

Mit der verbindlichen Buchung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Erbringer der Vermittlungsleistung („Agents & Heroes“ / „Agentur“), die Leistungserbringer („Escorts“) und die Leistungsempfänger („Kunden“). Gesetzliche Bestimmungen bleiben von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

1 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Im Rahmen einer Buchung erbringt die Agentur ausschließlich Vermittlungsleistungen. Alle Escorts befinden sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern arbeiten selbständig über Kooperationsverträge mit der Agentur zusammen und handeln dem Kunden gegenüber eigenverantwortlich.
  2. Die Agentur vermittelt dem Kunden einen Escort im Sinne eines Begleitservices. Die konkrete Leistung durch den Escort ist dabei nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages, weshalb keine Haftung für die Handlungen des Escorts erfolgt und keine Gewährleistung für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen übernommen wird.
  3. Durch das Stellen einer Anfrage durch den Kunden (z. B. per Webseite, Messenger, E-Mail oder Telefon) findet noch keine verbindliche Buchung statt.
  4. Sobald ein Kunde eine Buchungsanfrage an die Agentur gerichtet hat, klärt diese mit dem gewünschten Escort die Verfügbarkeit. Nur seriöse Anfragen werden beantwortet.
  5. Die Agentur ist stets um eine Vermittlung zwischen Kunden und Escort bemüht. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Vermittlungsleistung besteht jedoch zu keiner Zeit.
  6. Nimmt der Escort den Buchungsauftrag an, klärt die Agentur mit dem Kunden die Einzelheiten und bestätigt die verbindliche Buchung z. B. per E-Mail, Messenger oder Telefon. Ein rechtsgültiger Vermittlungsvertrag ist damit zustande gekommen.
  7. Im Rahmen der Vermittlungsleistung kommen ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Escort zustande sowie zwischen dem Escort und dem Kunden, nicht jedoch zwischen der Agentur und dem Kunden.
  8. Eine Vermittlung findet ausschließlich an volljährige, weibliche Personen statt. Sofern der Kunde die Anwesenheit einer dritten Person wünscht, bei der es sich nicht um einen weiteren Begleiter der Agentur handelt, muss dies vorab mit der Agentur abgestimmt werden.
  9. Mit allen Kunden, die erstmals eine Buchungsanfrage stellen, muss vor der verbindlichen Buchung ein persönliches Telefonat stattfinden.
  10. Liegen seitens der Agentur Zweifel hinsichtlich der Volljährigkeit des Kunden vor, hat dieser auf Nachfrage einen Altersnachweis zu erbringen. Liegen dem Escort im Rahmen eines Treffens Zweifel an der Volljährigkeit des Kunden vor, ist dieser ebenfalls berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.

2 – Verlängerung der Buchung

  1. Sofern durch den Kunden im Laufe eines Treffens eine Verlängerung gewünscht wird, ist dies direkt mit dem Escort abzusprechen. Der Escort kann einen Verlängerungswunsch ablehnen.
  2. Sofern eine Verlängerung stattfindet, teilt der Escort dies der Agentur noch vor der Umsetzung der Verlängerung mit.
  3. Das Honorar für die Verlängerung ist dem Escort im Voraus in bar zu übergeben. Der Escort hat die Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme des Buchungspreises.

3 – Buchungspreis

  1. Das Honorar eines Escorts ist seiner Sedcard zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen. Dieses Honorar bezieht sich lediglich auf die mit dem Escort verbrachte Zeit. Je nach Anreiseumfang variiert die Mindestbuchungsdauer. Entsprechende Informationen sind der Webseite der Agentur zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen.
  2. Bei Buchungen außerhalb des Wohnorts des Escorts wird ein Reisehonorar fällig. Dieses umfasst die in Anspruch genommene Zeit des Escorts während der Anreise. Es ist zusätzlich zum Honorar des Escorts sowie je nach Anreiseumfang zusätzlich zu den anfallenden Reisekosten (z. B. Flug- oder Zugtickets, Transfer vor Ort, Hotelübernachtung, etc.) zu entrichten.
  3. Sämtliche Reisekosten (z. B. Flug- oder Zugtickets, Transfer vor Ort, Hotelübernachtung, etc.) sind durch den Kunden zu begleichen. Sofern Buchungen für den Escort vorgenommen werden müssen, übernimmt die Agentur die Buchung zwecks Wahrung seiner Anonymität. Es gelten die Preise, die mit der Buchung anfallen.
  4. Für Buchungen an gesetzlichen Feiertagen fallen Aufpreise an. Entsprechende Informationen sind der Webseite der Agentur zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen.

4 – Zahlungsweise

  1. Um Scheinbuchungen auszuschließen, ist mindestens bei Erstbuchungen eine Anzahlung von 30 Prozent des Buchungspreises auf das Geschäftskonto der Agentur zu leisten.
  2. Soweit nicht im Rahmen der Vermittlung anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des restlichen Buchungspreises zu Beginn des Treffens in bar sowie in Euro in einem unverschlossenen Umschlag durch den Kunden an den Escort.
  3. Erfolgt bei einer Buchung keine Anzahlung (z. B. aufgrund einer kurzfristigen Buchung), verfügt der Escort über die Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme des vollen Buchungspreises inkl. der ggf. anfallenden Reisekosten sowie des ggf. anfallenden Reisehonorars. In diesem Fall übergibt der Kunde den vollständigen Buchungspreis zu Beginn des Treffens in bar sowie in Euro in einem unverschlossenen Umschlag.
  4. Im Falle einer Zahlung vorab, verfügt die Agentur über die Geldempfangsvollmacht.
  5. Bei Buchungen, welche die Übernahme von Reisekosten erfordern, sind diese vor dem Treffen zu begleichen. Die Zahlung des ggf. anfallenden Reisehonorars muss ebenfalls vor dem Treffen in voller Höhe an die Agentur geleistet werden.

5 – Umbuchung

  1. Wünscht der Kunde mindestens 48 Stunden im Voraus eine Umbuchung des vermittelten Treffens, wird die Agentur diese Anfrage an den Escort weiterleiten. Sofern der Escort die Umbuchung ermöglichen kann, findet diese kostenfrei statt. Andernfalls gelten die Stornierungsbedingungen. Eventuelle Kosten hinsichtlich einer Umbuchung bei Anreisen, müssen vom Kunden getragen werden.
  2. Sofern der Escort aufgrund einer Erkrankung oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen das vermittelte Treffen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen absagt, versucht die Agentur, einen neuen Termin zu vereinbaren. Falls bereits Reisekosten durch den Kunden beglichen wurden, trägt der Escort die entstandenen Kosten, die im Rahmen einer Stornierung oder Umbuchung anfallen. Sofern eine Absage durch den Escort erfolgt und kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden dem Kunden bereits geleistete Anzahlungen zurückerstattet.

6 – Stornierung durch den Kunden

  1. Stornierung eines Treffens mit einer Anreise des Escorts von bis zu 300 km innerhalb Deutschlands:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 30 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 50 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
  2. Stornierung eines Treffens mit einer Anreise des Escorts ab 300 km innerhalb Deutschlands:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 40 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 60 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
    3. Bereits entstandene und durch den Kunden beglichene Reisekosten unterliegen dem Stornoschutz, da sie üblicherweise nicht oder nur begrenzt erstattet werden.
  3. Stornierung eines Treffens innerhalb Europas:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 50 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie 30 Prozent des Reisehonorars fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 70 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie das Reisehonorar fällig.
    3. Bereits entstandene und durch den Kunden beglichene Reisekosten unterliegen dem Stornoschutz, da sie üblicherweise nicht oder nur begrenzt erstattet werden.
  4. Stornierung eines Treffens außerhalb Europas:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 70 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie 50 Prozent des Reisehonorars fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 90 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie das Reisehonorar fällig.
    3. Bereits entstandene und durch den Kunden beglichene Reisekosten unterliegen dem Stornoschutz, da sie üblicherweise nicht oder nur begrenzt erstattet werden.
  5. Fällige Beträge im Rahmen einer Stornierung sind binnen zwei Wochen auf das Geschäftskonto der Agentur zu überweisen.

7 – Buchungsrücktritt beim Treffen

  1. Bei einem Abbruch des Treffens durch den Kunden oder Escort aufgrund schwerwiegender persönlicher Unstimmigkeiten, erhält der Kunde den bereits gezahlten Buchungspreis abzüglich des Reisehonorars bzw. mindestens einer Pauschale in Höhe von 100 Euro in bar oder per Überweisung zurück.
  2. Der Kunde hat innerhalb von zehn Minuten nach Beginn des Treffens die Möglichkeit, die das körperliche Erscheinungsbild (Figur, Gesicht) des Escorts bei der Agentur zu beanstanden, sollte er der Meinung sein, dass dies maßgeblich von den durch die Agentur bereitgestellten Fotos abweicht. Spätere Reklamationen werden nicht entgegen genommen.
  3. Beide Parteien sind dazu angehalten, die Agentur vor dem vorzeitigen Abbruch des Treffens telefonisch zu kontaktieren, damit diese ggf. unterstützend bei der Problemlösung mitwirken kann.
  4. Bei einem Abbruch des Treffens durch den Escort aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden (z. B. durch Handlungen entgegen des Willens des Escorts, die Gefährdung der Gesundheit bzw. des Lebens des Escorts oder die Anwesenheit einer zuvor nicht angekündigten weiteren Person), informiert der Escort umgehend die Agentur über die Situation. In diesem Fall erhält der Kunde den bereits gezahlten Buchungspreis sowie das ggf. gezahlte Reisehonorar nicht zurück.

8 – Buchungskategorien der Agentur

  1. Folgende Buchungskategorien existieren:
    1. Private Date / Private Time / Date
      Der Kunde entscheidet zusammen mit dem Escort, wie das gemeinsame Treffen ausgestaltet wird.
    2. Dinner Date / Dinner Time / Dinner
      Diese Begleitdienstleistungen umfassen ausschließlich Restaurantbesuche. Sie beginnen am Restaurant und enden auch dort.
    3. Action Date / Action Time / Action
      Diese Begleitdienstleistungen umfassen zum Beispiel Events wie Bungeesprünge, Fallschirmsprünge, Wassersportarten, etc. Zudem sind Urlaubsbuchungen möglich, bei denen die Escorts als Beschützer fungieren.
  2. Sexuelle Dienstleistungen sind in keiner Kategorie buchbar und es besteht zu keiner Zeit Anspruch auf sexuelle Handlungen.

9 – Privatsphäre und Identität des Escorts

  1. Werden dem Kunden Fotografien eines Escorts zur Verfügung gestellt, die öffentlich nicht abrufbar sind, verpflichtet er sich, diese nicht dauerhaft zu speichern und keinen Dritten zugänglich zu machen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Identität des Escorts gegenüber Dritten nicht bekannt zu geben, sollte er beabsichtigt oder unbeabsichtigt Kenntnis davon erlangen.
  3. Der Escort verpflichtet sich, seine realen persönlichen Daten nicht an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde ist dazu angehalten, den Escort nicht auf die Herausgabe dieser Daten zu drängen. Die Agentur haftet für keinerlei Schäden, die im Rahmen privater Kontaktaufnahmen zwischen Kunde und Escort möglich sind.
  4. Vor und nach dem Treffen wird seitens der Agentur keinerlei Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Escort ermöglicht.

10 – Datenschutz

  1. Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen einer Buchung übermittelt werden, sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
  2. Das Übermitteln persönlicher Daten durch den Kunden, z. B. über die Website der Agentur, erfolgt stets auf freiwilliger Basis.
  3. Mit dem Stellen einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm übermittelten Daten im Kontext der Vermittlung des Escorts einverstanden.
  4. Die erhobenen bzw. übermittelten Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Vermittlung verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

11 – Sonstiges

  1. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht. Es gilt deutsches Recht.